Hundehalterhaftpflicht
Jeder Hundebesitzer haftet für die Schäden, welche der eigene Hund fremden Sachen oder anderen Personen zufügt. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht ist daher bereits seit längerer Zeit in einigen Bundesländern für bestimmte Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. Selbst wenn für den Einzelfall keine gesetzliche Pflicht besteht, empfiehlt sich dennoch eine Hundehalterhaftpflicht. Hunde handeln oftmals instinktiv und nicht immer können Hundehalter rechtzeitig reagieren. In lauten und bedrohlichen Situationen zeichnen sich bei einem Vierbeiner daher oftmals Verhaltensmuster ab, welche im Alltag unüblich und unerwartet sind.
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